Immobiliengutachter Hamburg | Immobiliensachverständiger Wagner und Partner
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Zeuge

Natürliche Personen, die ohne einen Auftrag vor Gericht als Zeugen aussagen, teilen in der Regel ihre eigenen Eindrücke zu Geschehnissen und Sachverhalten. Ein sachverständiger Zeuge teilt hingegen spezielle Erkenntnisse, die auf seinem Fachwissen basieren. Natürliche Zeugen und sachverständige Zeugen bewerten keine wahrgenommenen Tatsachen und sie gelten rechtlich als unersetzbar. Ein Sachverständiger kann jedoch durch einen anderen Sachverständigen ersetzt werden (§ 406 Zivilprozessordnung). Falls im Prozesss eine Gutachten benötigt wird, beauftragt man einen Sachverständigen mit der Erstellung des Gutachtens. Der Sachverständige bei der Wiedergabe des Gutachtens zum Zeuge. Wenn es Bedenken um die Absichten des Sachverständigen gibt, kann der das Gericht den Sachverständigen als Zeuge ablehnen.

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