Optionskauf
Bei einem Optionskauf kann der Mieter den Mietgegenstand zu einem späteren Zeitpunkt bei einer Genossenschaft kaufen. Im Gegensatz zum Mietkauf ist der Mieter beim Optionskauf jedoch nicht zum Kauf verpflichtet. Der Mieter kann also zu jedem Zeitpunkt sich dazu entscheiden den Mietgegenstand zu kaufen. Dafür lässt der Verkäufer im Grundbuch das Optionsrecht vermerken.