Liegenschaftszins
Der Liegenschaftszins wird in der Wertermittlungsverordnung als Zinssatz definiert, die die markübliche Verzinsung von Liegenschaften beschreibt.
Die Formel zur näherungsweisen Ermittlung des Liegenschaftszinses bei langer Restnutzungsdauer lautet:
Dementsprechend folgt, dass der Liegenschaftszins im Regelfall größer ist als die Nettoanfangsrendite eines Objektes.