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Flurstück

Grundstücke bestehen aus Flurstücken. Flurstücke sind amtlich vermessene und geometrisch festgelegte Teile der Erdoberfläche, die eine eindeutige Begrenzung und Bezeichnung haben. In Deutschland ist das Flurstück die kleinste Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters. Das Liegenschaftskatasters ist ähnlich wie das Grundbuch eine öffentliche Einreichtung, mit der das Eigentum von Boden und Grund dokumentiert wird.

 

Das Kataster enthält Daten über die tatsächlichen Verhältnisse des Flurstücks in Bezug auf Größe, Lage und Verwendungszweck. Falls ein Flurstück aufgrund mehrfacher Nutzung zusätzlich unterteilt wird, kann dies im Kataster vermerkt werden. Daraus resultieren jedoch keine neuen Buchungseinheiten. In den Nummerierungsbezirken erhält jedes Flurstück eine eigene Flurstücksnummer.

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