Unsere Dienstleistungen
Immobilienbewertung
Erstellung von Verkehrswertgutachten
Wagner & Partner Immobilienbewertung erstellt Verkehrswertgutachten für unterschiedliche Immobilienarten zu üblicherweise folgenden Anlässen:
- An- und Verkäufen von Grundstücken
- Steuerliche und bilanzielle Zwecke
- Unternehmensverkäufe, -fusionen oder Insolvenzen
- Feststellung der Anteilswerte von Immobilieninvestitionen
- Projektbewertung von Grundstücksentwicklungen und Konversionsflächen
- Gerichtliche Beauftragung
Bei der Bewertung von Gewerbeimmobilien wie z.B. Büroobjekten, Firmengrundstücken, Einkaufszentren, Logistikimmobilien, Parkhäusern, Pflegeimmobilien und anderer Betreiberimmobilien arbeitet Wagner & Partner hauptsächlich für:
- Institutionelle Immobilien-Akteure, wie u.a. für Fonds-Gesellschaften, Banken, Versicherungen etc.
- Unternehmen mit Immobilienbestand, häufig in Zusammenarbeit mit Gesellschaftern, Controlling- und Finanzierungsabteilungen, Wirtschaftsprüfern oder Anwälten
- Family Offices und Projektentwickler
- Öffentliche Auftraggeber z.B. Behörden, Wirtschaftsförderungsgesellschaften oder Gerichte
Unsere Fokussierung auf vor allem Spezialimmobilien, geht von der klassischen Gewerbe- oder Betreiberimmobilie bis hin zur Industriebrache/ Konversionsfläche.
Steuerliche Bewertung von Immobilien
Bei Eigentumsübertrag (z.B. bei Betriebsaufgabe, Erbschaft, Schenkung) oder teilweise privater Nutzung von im Betriebsvermögen befindlicher Immobilien fallen ggf. Steuern an. Steuerrelevant ist auch die Wertaufteilung zwischen Grundstück und Gebäude als Abschreibungsgrundlage.
Das Finanzamt setzt – natürlich zugunsten der öffentlichen Hand – häufig nichtzutreffende Verkehrswerte für Immobilien an. Wagner & Partner kann Einiges dazu beitragen, dieses Ungleichgewicht deutlich zu entschärfen.
Bemessungsgrundlage für die Finanzbehörden ist der Bedarfswert nach dem Bewertungsgesetz (BewG). Das BewG schreibt der Finanzverwaltung jedoch ein stark pauschalisiertes und schematisiertes Bewertungsverfahren vor, welches nicht alle wichtigen und wertrelevanten Umstände berücksichtigt: So erfolgt beispielsweise nicht grundsätzlich eine Besichtigung der Immobilie durch die Behörden. Das führt dazu, dass evtl. wertmindernde Umstände wie beispielsweise der Gebäudezustand, die durchschnittliche oder einfache Bauqualität des Gebäudes, vertragliche und bauliche Einschränkungen oder Belastungen, aber auch weitere relevante Umstände, wie z.B. häufige Mieterwechsel und daraus resultierende Leerstände nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Hier kann ein Verkehrswertgutachten die Schieflage der amtsseitig angesetzten Wertgrundlage korrigieren: Für den Steuerschuldner besteht gem. § 198 BewG die Möglichkeit, einen evtl. niedrigeren Wert mittels eines Verkehrswertgutachtens nachzuweisen.
Ein versierter Sachverständiger kann im Rahmen der Gutachtenerstellung o.g. Rahmenbedingungen wertmindernd berücksichtigen und somit einen ggf. erheblich niedrigeren Verkehrswert gegenüber dem Finanzamt belegen.
Die Kosten des Gutachtens können von der steuerlichen Bemessungsgrundlage abgezogen werden.
Ermittlung von Werthaltigkeit bzw. Wertminderung von Belastungen an Grundstücken
Das deutsche Grundstücksrecht kennt eine Vielzahl von Rechten und Belastungen wie beispielsweise Nießbrauch, Vorkaufsrechte, Dauerwohn- und Dauernutzungsrechte, Sondernutzungsrechte u.v.m.
Die monetäre Bedeutung dieser Rechte, also ihr bezifferbarer Wert im Sinne eines Geld-Betrages, ist häufig hoch. Die Bewertung ist besonders bei der Ermittlung einer evtl. zu entrichtenden Entschädigung oder auch bei gerichtlichen Streitigkeiten erforderlich.
Wagner & Partner tragen durch ihre fundierte Evaluierung derartiger Rechte zu einer konfliktminimierenden, alle Parteien befriedigenden Lösung, solcher oft schwierigen Einigungsprozesse bei.
Erstellung von Beleihungswertgutachten
Unsere breite bundesweite Erfahrung ermöglicht eine fundierte und schnelle Beleihungswertermittlung von gewerblich oder industriell genutzten Immobilien mit einem Finanzierungsvolumen > 1 Mio. Euro.
Durch unser Büro erfolgt die Ermittlung des Beleihungswertes gem. §6 BelWertV durch einen nach DIN 17024 zertifizierten und unabhängigen Sachverständigen.